„Trunkenbolde“ um 1900. Handlungsspielräume zur Disziplinierung
Ein Gastbeitrag von Victoria A. Hadzik
„Mein Mann ist ein Trunkenbold. Infolge seiner Leidenschaft geht er auch seiner regelmäßigen Beschäftigung nicht nach. Geld bringt er selten nach Hause. Einmal hat er in letzter Zeit von seinem 14 tägigen Lohn 10 M[ark] […] nach Hause gebracht. Alles übrige Geld vertrinkt er. […] Mahnungen helfen nichts.“1 So oder so ähnlich mag der Alltag betroffener Familien im ausgehenden 19. und frühen 20. Jahrhundert mit einem alkoholsüchtigen Familienvater ausgesehen haben. Doch wie wurden diese Familien unterstützt, wie wurden die Alkoholiker von der Öffentlichkeit diszipliniert? Gab es eine Chance auf Heilung und die Rückkehr in ein „normales“ Familienleben? – Der Umgang mit Alkohol war im Kaiserreich eng verbunden mit sozialer Ungleichheit, waren doch sowohl Alkoholkonsum als auch staatliche wie private Disziplinierungsmaßnahmen geknüpft an Vorstellungen von Geschlecht und Klasse.2
„Trinker“ in Bielefeld-Gadderbaum
Diese Wechselbeziehungen werden deutlich an so genannten polizeilich bekannten Trinkern aus dem Gadderbaumer Arbeitermilieu. „Trunkenbold“ ist nämlich nicht nur ein Alltagsbegriff, sondern hatte als Kategorie auch eine rechtliche und soziale Relevanz. Im Stadtarchiv Bielefeld habe ich polizeiliche Niederschriften zu sieben Fällen zwischen 1908 und 1912 in dieser Gemeinde des Landkreises Bielefeld rekonstruiert. Besonders interessierte mich der Einfluss des übermäßigen Alkoholkonsums auf Familie und Nachbarschaft, also der private Kontext. Darüber hinaus habe ich mit der Agency von Polizei und Kirche die Rolle der Öffentlichkeit im Hinblick auf Fürsorge, Heilungsmaßnahmen und Disziplinierungsformen untersucht. Aufschlussreich erschienen mir besonders die Unterstützung der Familien durch die öffentlichen Institutionen und die Vernetzung der einzelnen Akteure untereinander.3
Konnten beispielsweise Ehefrauen und Familien eine Veränderung der Situation bewirken? Wie reagierte die Polizei auf auffällig gewordene Arbeiter? Welche Funktion übernahmen kirchliche Einrichtungen in diesen Konflikten? Jedes der Fallbeispiele spiegelt ein individuelles Schicksal wider – und doch ergeben sich Gemeinsamkeiten, die sich wie ein roter Faden durch die einzelnen Berichte ziehen. Nächtlicher Lärm des betrunkenen Familienvaters, seine Misshandlungen der Ehefrau und Vernachlässigung der Kinder sowie Verlust der Arbeitsstelle und finanzieller Ruin beschreiben im Kontext der Quellen nur eine Auswahl an wiederkehrenden Aspekten, die sich ähnlich wohl auch andernorts finden ließen.
Familie, Polizei und Kirche im Kampf gegen den Alkoholismus
Reaktionen der Familie, genauer der Ehefrauen alkoholsüchtiger Männer, lassen sich in unterschiedlicher Form nachweisen: das Einschalten der Polizei, vorgetragene Bitten, Beschwerden oder anonyme Briefe. Zudem versuchten viele Frauen, meist erfolglos, ihre Männer mit Ermahnungen vom Trinken abzuhalten oder selbst für das Überleben der Familie zu sorgen. Die Scheu davor, den Mann anzuzeigen, war in vielen Fällen jedoch sehr groß. Wie aus einem polizeilichen Protokoll hervorgeht, bemerkte eine Nachbarin: „Die Frau S. beschwere sich jedoch nicht über die Mißhandlungen, aus Furcht, dann noch mehr von ihrem Mann mißhandelt zu werden. Außerdem ertrüge die Frau S. die Mißhandlungen, um nur bei ihren 5 Kindern verbleiben zu können.“4 Es gab auch Überlegungen, den Mann zu verlassen – was jedoch innerhalb der betrachteten Beispiel aus ebendiesen Ängsten und der eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten der Frauen nie umgesetzt wurde.
Demgegenüber stützte sich die Polizei bei ihrem Versuch der Disziplinierung auf ein standardisiertes, aber inkonsequent durchgezogenes Verfahren: erste Verwarnung, zweite Verwarnung, offizielle Erklärung zum „Trunkenbold“ und Bekanntmachung des Umstandes bei Gastwirten und Polizeibehörden im näheren Umkreis.5 Auch eine Entmündigung war denkbar. Weiterhin empfahl die Polizei den Beitritt in (kirchliche) Abstinenz- und Temperenzvereine und hoffte so, die „Trinker“ in die fürsorgliche Obhut von Kirche und selbstständigen Organisationen übergeben zu können. Allerdings waren die betroffenen Männer davon wenig begeistert und schlugen die Empfehlungen in aller Regel aus. Dies konnte die Polizei lediglich zu Kenntnis nehmen, wie die folgende Notiz zeigt: „S. ist dem Guttempler-Verein nicht beigetreten und hat erklärt, er würde diesem auch nie beitreten.“6
Die Kirche, im Landkreis Bielefeld besonders die evangelische, spielte nicht nur für die Vereinsarbeit und Seelsorge eine bedeutende Rolle, sondern auch hinsichtlich der Heilungsmaßnahmen. Ein Beispiel hierfür ist die Bielefelder Einrichtung Bethel, die sich unter der Leitung des evangelischen Pfarrers Friedrich von Bodelschwingh auf – damals – fortschrittliche Weise auch um die Fürsorge und Heilung alkoholkranker Menschen kümmerte. Zwei der sieben Männer, deren Fälle ich untersucht habe, wurden freiwillig in den Betheler Anstalten Freistatt und Wilhelmsdorf untergebracht, um die Alkoholsucht zu behandeln. Ob die Einweisung für die beiden Männer erfolgreich verlaufen ist, ist unbekannt, da die Fälle daraufhin von der Polizei ad acta gelegt wurden.
Gescheiterte Disziplinierung?
Disziplinierung war vorrangig Sache der Polizei, während von kirchlicher Seite eher auf Fürsorge und Heilung hingearbeitet wurde. Trotz eines umfangreichen Handlungs- und Informationsnetzes, welches zwischen Polizei, Kirche und Temperenzvereinen gespannt war, wurde in aller Regel nur sehr spät und inkonsequent reagiert. Das Wohlergehen der Familie eines gewalttätigen Arbeiters interessierte weder Polizei noch Kirche. Denn solange „Trunkenbolde“ Besserung gelobten, sich unauffällig verhielten und ihre Frauen sie bisweilen mit Aussagen (wieder) entlasteten, schien die Disziplinierung durchgesetzt und weitere Fürsorge- und Heilungsmaßnahmen nicht mehr notwendig. Die Alkoholsucht blieb somit Problem der Familie und wurde von den öffentlichen Institutionen nicht weiter nachverfolgt. Hilfe konnte die Familie dann nur durch Eigeninitiative der Ehefrau oder durch unterstützende Nachbarinnen erfahren. So scheint manchmal in den polizeilichen Protokollen ein weibliches Netzwerk auf, das die bestehenden Klassen- und Geschlechterverhältnisse insgesamt zwar stabilisierte, aber zeitweise die Handlungsspielräume der betroffenen Frauen und Kinder erweiterte. Nichtsdestotrotz war es für Frauen nahezu unmöglich, ohne Hilfe von außen oder Kooperationsbereitschaft und Einsicht des Mannes die prekäre Situation der Familie zu verbessern.
Victoria Alexandra Hadzik studiert Geschichtswissenschaften und Französisch im Master of Education an der Universität Bielefeld und hat 2017 erfolgreich ihre Bachelorarbeit über „‚Trunkenbolde‘ in privaten und öffentlichen Kontexten zu Beginn des 20. Jahrhunderts: Fürsorge, Heilungsmaßnahmen und Disziplinierung“ bestanden.
1 Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 130,9/Gemeinde Gadderbaum, Nr. 1466: Trinkerfürsorge, Blatt 1. Alle hier erwähnten Dokumente sind in diesem Bestand zu finden. ↑
2 Schaller, Sabine: Familie – Geschlecht – Alkoholismus. Geschlechtsspezifische Ausdeutungen und der Blick auf die Familien (1880-1930), in: Labouvie, Eva/Myrrhe, Ramona (Hg.): Familienbande – Familienschande. Geschlechterverhältnisse in Familie und Verwandtschaft. Köln 2007, 213-238. ↑
3 Siehe u. a.: Gaber, Hans-Jürgen: „An der Spitze aller Provinzen und Länder“. Trinkerfürsorge und Suchtkrankenhilfe in Westfalen 1820-1995. Bonn 2002; Heggen, Alfred: Alkohol und die bürgerliche Gesellschaft im 19. Jahrhundert. Eine Studie zur deutschen Sozialgeschichte. Berlin 1988; Hey, Bernd/Rickling, Matthias u. a. (Hg.): Alkohol – Sünde oder Sucht? Enthaltsamkeitsbewegung, Trinkerfürsorge und Suchtberatung im evangelischen Westfalen. Bielefeld 2004; Tappe, Heinrich: Auf dem Weg zur modernen Alkoholkultur. Alkoholproduktion, Trinkverhalten und Temperenzbewegung in Deutschland vom frühen 19. Jahrhundert bis zum Ersten Weltkrieg. Stuttgart 1994. ↑
4 Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 130,9/Gemeinde Gadderbaum, Nr. 1466: Trinkerfürsorge, Blatt 34. ↑
5 Diese zeitgenössische „Anweisung für die Polizeibehörden, betreffend Maßregeln gegen Trunkenbolde, vom 21. April 1911“ im Fürstentum Lippe ist vermutlich vergleichbar mit der für Gadderbaum gültigen, am 4. Juli 1903 in Münster erlassenen, Verordnung. ↑
6 Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 130,9/Gemeinde Gadderbaum, Nr. 1466: Trinkerfürsorge, Blatt 53b. ↑
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Gast-Autor*in (19. April 2018). „Trunkenbolde“ um 1900. Handlungsspielräume zur Disziplinierung. Migration and Belonging. Abgerufen am 16. September 2024 von https://doi.org/10.58079/lwxn