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Migration und Zugehörigkeit

Taylor, Bayard: The Passport Bureau, Zeichnung (um 1856), in: Library of Congress Prints and Photographs Division Washington, D.C., USA

Taylor, Bayard: The Passport Bureau, Zeichnung (um 1856), in: Library of Congress Prints and Photographs Division Washington, D.C., USA

Kritisch blickt der Grenzbeamte in dieser Zeichnung aus den 1850er Jahren auf die Papiere des Reisenden – auch schon im 19. Jahrhundert wurden Grenzen innerhalb Europas kontrolliert, Migration reguliert und ‚unerwünschte Fremde‘ abgeschoben. Dabei waren Gesellschaften und Individuen historisch (und sind es natürlich immer noch) durch Migrationserfahrungen geprägt. Heute geht die Forschung davon aus, dass es Migration schon immer gegeben hat, da Sesshaftigkeit in früheren Gesellschaften eher selten war. Es handelt sich beim homo sapiens also um homo und femina migrans.1

Zu frühen Wanderungsbewegungen gehörten u. a. die antiken Expansionen, die ‚Völkerwanderungen‘ des Früh‑ und die Kreuzzüge des Hochmittelalters, der Sklavenhandel seit der frühen Neuzeit sowie politische und religiöse Vertreibungen. Mit Beginn der Moderne – also zur Wende um 1800 – nahmen Wanderungsbewegungen auf der ganzen Welt dann nochmals erheblich zu. So gehen die niederländischen Migrationshistoriker Jan und Leo Lucassen von einem Anstieg der europäischen Migrationsrate von rund 16 % vor 1800 auf 21 % in der ersten und rund 35 % in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aus.2 Migrationserfahrungen waren damit prägend für diese Epoche und ein selbstverständlicher Bestandteil von Gesellschaft. Gründe für diese hohe Mobilität, die schon zeitgenössisch lebhaft debattiert wurde, waren politisch-rechtliche Veränderungen und das Bevölkerungswachstum in Europa, Urbanisierung, Industrialisierung und der Ausbau der Infrastruktur sowie Arbeitsmarktentwicklungen.

Zugleich änderte sich nach der Französischen Revolution der rechtliche Status des Fremden, indem das moderne Konzept der Staatsangehörigkeit entwickelt wurde. Die Vorstellung einer Staatsangehörigkeit steht in einem engen Zusammenhang zu den sich im 19. Jahrhundert herausbildenden Nationalstaaten, „die ihren Mitgliedern Gleichheit, Partizipation und Solidarität versprachen, durch ihr Streben nach Binnenhomogenität aber zugleich neue, emotional hochgradig aufgeladene Grenzlinien im Innern wie nach außen zogen,“ wie es die Historikerin Beate Althammer formuliert.3 Benedict Anderson prägte hierfür den Begriff der imagined community.

Heimat‑ und Niederlassungsrechte sowie Staatsangehörigkeit sind daher wichtige Untersuchungsperspektiven der Migrationsforschung, denn an Migration wurden im 19. Jahrhundert Fragen der Zugehörigkeit verhandelt: Zugewanderte Menschen konnten sich um Zugehörigkeit bemühen (oder nicht), staatliche Administrationen konnten sie einfordern, gewähren oder verweigern. Dabei war die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde für das europäische Alltagsleben schon seit dem 16. Jahrhundert bedeutsam, aber wer als einheimisch galt, wurde im Verlauf des 19. Jahrhunderts zunehmend reguliert.

Zu diesem Projekt

Wer also konnte und durfte zu einer Region und zu einem Staat gehören? Wer nicht? Und warum? Welche Konzepte spielten eine Rolle, bevor eine national definierte Staatsbürgerschaft zu einer in ganz Europa gültigen Rechtsnorm wurde? In diesem Projekt erforsche ich, wie Fremdheit und Zugehörigkeit hergestellt wurde – durch staatliche Normen und Praktiken ebenso wie durch historische Subjekte. Die hier untersuchten Quellen, Anträge auf Niederlassung und Einbürgerung in Schleswig-Holstein und im Elsass, machen deutlich, dass Verwaltungen im Verlauf des 19. Jahrhunderts neue Praktiken staatlicher Kontrolle von Migration entwickelten. Gleichzeitig gehörten Migration und Zugehörigkeit aber auch zum Alltag der meisten Menschen in dieser Zeit: Entweder erhielt man als Einheimischer neue Nachbar_innen oder war als Migrant_in selbst Teil von transkulturellen Prozessen. Migrierende und nicht-migrierende Menschen lebten und / oder arbeiteten also häufig zusammen, d. h., die normativen Vorgaben konnten sich von Alltagserfahrungen erheblich unterscheiden. Zuschreibungen von Fremdheit, später auch von ‚ethnischen‘ oder nationalen Zugehörigkeiten, werden dabei als hergestellt sichtbar.

1 Moya, Jose C. / McKeown, Adam: World Migration in the Long Twentieth Century. Washington 2011, 1 sowie Hahn, Sylvia: Historische Migrationsforschung. Frankfurt am Main, New York 2012, 15-23. 
2 Lucassen, Jan / Lucassen, Leo: The mobility transition revisited, 1500-1900: what the case of Europe can offer to global history, in: Journal of Global History 4 (2009) 3, 347-377, 370, 375. 
3 Althammer, Beate: Verfassungsstaat und bürgerliches Recht: Die Stellung von Fremden im Europa des langen 19. Jahrhunderts (1789-1914), in: Coşkun, Altay / Raphael, Lutz (Hg.): Fremd und rechtlos? Zugehörigkeitsrechte Fremder von der Antike bis zur Gegenwart. Ein Handbuch. Köln, Weimar, Wien 2014, 301-330, 302. 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Levke Harders (8. Juli 2016). Migration und Zugehörigkeit. Migration and Belonging. Abgerufen am 21. April 2025 von https://doi.org/10.58079/lwws


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