Quellenstudium ohne Lesesaal? Ein Besuch im Rigsarkivet København
Auf der innerstädtischen Insel Slotsholmen neben der Nationalbibliothek gelegen, ist das Rigsarkivet in København in seinen alten Gemäuern schon aufgrund seiner Lage einen Besuch wert. Wie in Schleswig habe ich hier nach Quellen zur Niederlassung und Naturalisierung von Zugezogenen in Schleswig-Holstein gesucht. Allerdings werden – im Gegensatz zu vielen bundesdeutschen Archiven – im dänischen Nationalarchiv im großen Umfang Bestände gescannt und online zugänglich gemacht, sodass Lektüre vor Ort kaum noch notwendig ist. Um der interessierten Öffentlichkeit darüber hinaus den Zugang zu Archivalien zu erleichtern, können Akten aus København auch in die Lesesäle nach Odense, Aabenraa und Viborg bestellt werden. Im Lesesaal selbst ist sowohl fotografieren erlaubt als auch scannen, wozu zwei Buchscanner bereit stehen.
Neben den digistalisierten Findbüchern lassen sich über die Datenbank Daisy Bestände online recherchieren (siehe dazu auch Jan Wieskes hilfreichen Blogpost). Tatsächlich finden sich die (frühen) Naturalisierungsakten im Bestand der Danske Kancelli mit den Signaturen A 131 bis A 136 online, bspw. verschiedene Gesuche von 1776 bis 1789. Diese Petitionen gehen auf das 1776 erlassene „Indigenatrecht, wodurch der Zugang zu Aemtern in den Königlichen Staaten den eingebohrnen Unterthanen, oder denen, die ihnen gleich zu achten sind, allein vorbehalten wird“ zurück.1 Als Däne galt, wer im Königreich (oder von dänischen Eltern im Ausland) geboren war. Ausländer konnten den Dänen gleichgestellt werden, sofern sie bestimmte Ämter einnahmen, größeres Eigentum besaßen, Universitätslehrer waren o. Ä. Indem bestimmte (allerdings sehr wenige) Posten nur Dänen und den ihnen gleichgestellten Ausländern zugänglich sein sollten, zielte das Gesetz auf den Zusammenhalt des Gesamtstaates, so Gesa Snell.2
Da die Anträge für den dänischen Zentralstaat von der Dänischen Kanzlei bearbeitet wurden, befinden sie sich heute im Rigsarkivet – und zum großen Teil online. Demgegenüber ist die für die Herzogtümer analoge Überlieferung der Tyske Kancelli (ab 1816 der Schleswig-Holstein-Lauenburgischen Kanzlei) im Landesarchiv Schleswig-Holstein archiviert und kann bzw. muss vor Ort konsultiert werden.
Die dänische Open-Access-Politik spart nicht nur Zeit und Reisekosten, sondern ermöglicht Studierenden, Wissenschaftler_innen und Interessierten einen unkomplizierten Zugriff auf historische Quellen. Im Gegensatz zu einer PDF-Datei kann es manchmal aber auch lohnend sein, die originale Akte tatsächlich in der Hand zu halten: Wie sehen Papier und Tinte aus? Wie fühlen sich die Blätter an? So oder so, das genaue Quellenstudium benötigt Zeit und Geduld – sowohl im Lesesaal als auch auf dem Computerbildschirm.
1 In: Chronologische Sammlung der im Jahre 1776 ergangenen Verordnungen und Verfügungen für die Herzogthümer Schleswig und Holstein, die Herrschaft Pinneberg, Grafschaft Ranzau und Stadt Altona, Kiel 1798, 1-7; http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10790915_00002.html. ↑
2 Snell, Gesa: Deutsche Immigranten in Kopenhagen 1800-1870. Eine Minderheit zwischen Akzeptanz und Ablehnung. Münster 1999, 70ff. ↑
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Levke Harders (13. Juni 2017). Quellenstudium ohne Lesesaal? Ein Besuch im Rigsarkivet København. Migration and Belonging. Abgerufen am 16. September 2024 von https://doi.org/10.58079/lwx6
Der Text sagt:
=> Um der interessierten Öffentlichkeit darüber hinaus den Zugang zu Archivalien zu erleichtern, können Akten aus København auch in die Lesesäle nach Odense, Aabenraa und Viborg bestellt werden.
Dies gilt u.a. nicht für Quellen, die vor 1848 entstanden sind, also auch nicht für die erwähnten => Naturalisierungsakten 1776-1789
Siehe https://www.sa.dk/brug-arkivet/bestil/fjernlaan-arkivalier – Google translate hilft
Danke für den Hinweis!