Flucht und Asyl – historisch betrachtet. Warum ein polnischsprachiger Ingenieur zwei Jahre und ein anderer zwanzig Jahre auf die französische Niederlassungserlaubnis warten musste … und was das (vielleicht) mit heute zu tun hat
Während in dieser Woche im April 2020 europäische Staaten zu spät und zu wenige (unbegleitete junge) Menschen auf der Flucht aufnehmen, denke ich wieder vermehrt über diejenigen Geflüchteten nach, deren Lebenswege sich in den Quellenbeständen meines Forschungsprojektes über Migration und Zugehörigkeit im 19. Jahrhundert wiederfinden. Wenngleich ein Großteil der Migrationen in die dänischen Herzogtümer Schleswig und Holstein sowie in das französische Elsass aus beruflichen und ökonomischen Gründen erfolgte, gab es daneben Menschen, die nach politischen Umbrüchen ins Exil gingen, so verließen nach der Französischen Revolution bis zu 150.000 Menschen das Land. Trotz globaler Fluchtbewegungen im Zeitalter der Revolutionen und vorangegangen Erfahrungen mit Religionsflüchtlingen war auch im 19. Jahrhundert umstritten, was ein „Flüchtling“ sei, wie Philipp Ther in seiner gelungenen Übersicht über Flucht im modernen Europa verdeutlicht.1 Erst um 1900 entstand die uns heute bekannte Form des institutionellen Umgangs mit Flucht, und zwar in Verbindung mit der Nationalstaatsbildung, der Herstellung von Grenzen und dem Konzept der Staatsbürgerschaft auf der einen, dem Zusammenbruch der Imperien und der Verbreitung totalitärer Ideologien auf der anderen Seite.2 Die „Geschichte von Flüchtlingen nach ihrer Ankunft in den jeweiligen Aufnahmeländern“ werde laut Ther in der Forschung jedoch zu selten bearbeitet.3
Die Figur des Flüchtlings
Genau hier setze ich an, denn Geflüchtete erscheinen in den von mir untersuchten Quellenbeständen zu dem Zeitpunkt, als sie sich dauerhaft niederlassen wollten, aus einer geflüchteten Person also ein*e Exilant*in oder auch ein*e Einheimische*r wurde. Entsprechend interessiere ich mich für rechtliche Inklusion, Partizipation am Arbeitsmarkt, für das Leben am Wohnort (z. B. Heiratsverhalten). Diese Faktoren sind – wie bei anderen Migrant*innen – abhängig vom Umgang der Aufnahmegesellschaft mit Migration.4 Während die Herzogtümer im Norden im Großen und Ganzen keine Zielregion für politische Asylsuchende darstellten, kamen in Frankreich und auch im Elsass ab den 1820er Jahren mehr und mehr Exilant*innen an, die in den europäischen Oppositionsbewegungen gegen dynastische Herrschaft aktiv (gewesen) waren, also aus den späteren Nationalstaaten Deutschland, Polen, Italien und ebenso aus Spanien. Das Elsass konnte sich dabei auf staatliche Regelungen beziehen oder besser gesagt: Die zunehmenden Fluchtbewegungen machten diese überhaupt erst notwendig und waren politisch gewollt.5 Der réfugié, der Flüchtling, entstand als eine Kategorie der étrangers, also der Fremden. Andere waren Reisende, Deserteure, ausländische Arbeiter*innen oder sogenannte Vagabund*innen. Allerdings waren die Übergänge fließend, wurden häufig bürokratisch festgelegt und entsprachen nicht immer der Selbstwahrnehmung der mobilen Menschen (oder ihrer Wahrnehmung durch Einheimische). Die Rechtsform oder auch der Titel réfugié bedeutete zunächst, dass ein unbefristeter Aufenthalt und Schutz vor Auslieferung ebenso wie finanzielle Beihilfen gewährt wurden.6
Flucht, Asyl und Ankommen in Frankreich. Zwei Beispiele
Als Flüchtlinge anerkannt wurden u. a. zwei Ingenieure, die nach der Niederschlagung des polnischen Aufstands im russischen Teilungsgebiet 1830 als Teil der sogenannten Grande Émigration ins Elsass gekommen waren. Obwohl sich beide Lebenswege ähneln, ging die französische Verwaltung mit ihren Anträgen auf Niederlassung und Einbürgerung unterschiedlich um.
François Alexandre d’O., 1810 in Warschau geboren, war als Offizier am Aufstand beteiligt.7 Nach seiner Flucht arbeitete er beim Arrondissement Saverne als Straßenbauingenieur und lebte in der gleichnamigen Kleinstadt Saverne unter etwa 5.000 Einwohner*innen im Département Bas-Rhin. Er heiratete dort am 30.12.1840 Louise C., deren Vater der ortsansässige Notar war, und stellte anschließend im Sommer 1841 einen Antrag auf Naturalisation, konnte aber rechtlich nur die Niederlassung beantragen. Seiner Supplik legte er sehr positive Schreiben des Bürgermeisters, der Präfektur und seines Arbeitgebers bei. Trotz dieser Empfehlungen, seiner Anstellung beim Arrondissement, seiner Heirat mit einer Einheimischen erhielt François Alexandre d’O. 1843 erst dann die Niederlassungserlaubnis, nachdem er 1842 nach dem Tod seiner Frau mehr als 30.000 Francs geerbt hatte.8
Auch der zwei Jahre jüngere Théophile P. kam als Teil der ‚großen Emigration‘ nach Frankreich, wo er als Ingenieur für französische Wasserstraßen in verschiedenen Städten arbeitete, bevor er 1852 schließlich eine feste Anstellung in Huningue am Rhein (Département Haut-Rhin) erhielt. Er heiratete eine einheimische Frau und das Paar hatte zwei Söhne. Nach mehr als 15 Jahren in Frankreich beantragte er im Revolutionsjahr 1848 die Naturalisierung. Obwohl er als Flüchtling registriert war, die lokalen Behörden seine Moral und seine politische Vertrauenswürdigkeit lobten, blieb sein Antrag erfolglos. Da Théophile P. die Einbürgerung für sein berufliche Vorankommen wichtig war, erkundigte er sich immer wieder nach der administrativen Entscheidung. Zwanzig Jahre später, 1868, nach fast vier Jahrzehnten in Frankreich und mit einem Sohn, der sich bereits für die französische Staatsbürgerschaft entschieden hatte, bat er die Verwaltung erneut, seinen Antrag zu bearbeiten. Trotz seiner finanziellen Stabilität und seines gesellschaftlichen Ansehens blieb die Entscheidungsfindung kompliziert und führte schließlich nur zu einer Niederlassungserlaubnis statt der von ihm erhofften Einbürgerung.9
Flucht- und Migrationsregime
Diese Beispiele zeigen, dass Geflüchtete (und allgemeiner: Migrant*innen) häufig Schwierigkeiten hatten, durch eine Staatsbürgerschaft formal ‚dazuzugehören‘, selbst wenn sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllten (u. a. finanzielle Ressourcen, politische Integrität). Auf lokaler Ebene, und das zeigen bspw. die positiven Einschätzungen der Bürgermeister und Arbeitgeber ebenso wie die Ehen mit ortsansässigen Frauen, wurden sie häufig schnell heimisch. Dabei waren soziale Herkunft, Beruf und (familiäre) Netzwerke von Vorteil.10
Warum aber musste François Alexandre d’O. knapp zwei Jahre auf den Bescheid warten, Théophile P. jedoch zwanzig Jahre? Beide Männer waren etwa zur gleichen Zeit in Frankreich angekommen, beide waren als Ingenieure beschäftigt und lokal verankert. Hier machen sich politische Verschiebungen bemerkbar, denn François Alexandre d’O. reichte seine Petition 1841 ein, Théophile P. sieben Jahre später. Zunächst wurden polnische Flüchtlinge von der Verwaltung als weniger problematisch wahrgenommen, da sie durch den breiten öffentlichen Diskurs über die polnische Nationalbewegung als besser akzeptiert galten. Vermutet wurde zudem, dass sie schneller Französisch lernten (sofern sie es nicht schon konnten); außerdem waren viele der Geflüchteten gut ausgebildet.
Ab den 1840er Jahren und besonders nach Beginn des Zweiten Kaiserreichs 1852 ging der französische Staat jedoch restriktiver mit Geflüchteten und Migrant*innen um, verschärfte die rechtlichen Bestimmungen, kürzte die finanzielle Unterstützung und interessierte sich zunehmend für das politische Verhalten von Antragstellenden. Entsprechend wenige Menschen wurden in dieser Zeit eingebürgert; erst zum Ende des Zweiten Kaiserreichs – also als Théophile P. endlich seine Niederlassungserlaubnis erhielt – wurde die französische Migrationspolitik wieder etwas liberaler.11
Migrations- und Asylregime sind für das Leben wie die Chancen mobiler Menschen und ihrer Familien entscheidend – und abhängig von gesellschaftlichen Diskursen, ökonomischen Bedingungen, politischen Entwicklungen können diese sich ändern und verändert werden.12 Was mag aus den Kindern, jungen Frauen und Männern werden, die in diesen Tagen Deutschland und andere Länder der Europäischen Union erreichen? Ich hoffe, dass Asylrecht und Migrationspolitik wieder die Menschen, die Solidarität und das Miteinander in den Mittelpunkt rücken. Deshalb geht es hier zum Aufruf #LeaveNoOneBehind.
- Ther, Philipp: Die Außenseiter. Flucht, Flüchtlinge und Integration im modernen Europa. Berlin 2017, 10; siehe auch 16. [↩]
- Gatrell, Peter: The Making of the Modern Refugee. Oxford 2015. [↩]
- Ther: Außenseiter, 11. [↩]
- Ther, 26ff. [↩]
- Diaz, Delphine: Un asile pour tous les peuples? Exilés et réfugiés étrangers dans la France du premier XIXe siècle. Paris 2014. [↩]
- Ther: Außenseiter, 188. Siehe auch Diaz, Un asile. [↩]
- Zur Anonymisierung siehe meinen früheren Blogpost. [↩]
- Archives départementales du Bas-Rhin; 8M60. [↩]
- Archives départmentales du Haut-Rhin; 6M390. [↩]
- Siehe dazu auch Harders, Levke: Belonging, Migration, and Profession in the German-Danish Borderlands in the 1830s, in: Journal of Borderlands Studies 34 (2019) 4, 571-585. [↩]
- Noiriel, Gérard: Immigration, antisémitisme et racisme en France, XIXe-XXe siècle. Discours publics, humiliations privées. Paris 2007; Weil, Patrick: Qu’est-ce qu’un français? Histoire de la nationalité française depuis la Révolution. Paris 2005. [↩]
- Mehr zur aktuellen Flucht- und Asylpolitik ist auf dem Blog des Netzwerks Fluchtforschung nachzulesen. [↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Levke Harders (16. April 2020). Flucht und Asyl – historisch betrachtet. Warum ein polnischsprachiger Ingenieur zwei Jahre und ein anderer zwanzig Jahre auf die französische Niederlassungserlaubnis warten musste … und was das (vielleicht) mit heute zu tun hat. Migration and Belonging. Abgerufen am 8. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/lwy5