Lieschen Müller, Jean Dupont, Jan Kowalski und Jane Doe. Zur Anonymisierung historischer Akteur*innen
Dieser Blogbeitrag ist eine Kooperation mit meiner Kollegin Anette Schlimm (Ludwig-Maximilians-Universität München), entstanden aus einem gemeinsamen Problem und gemeinsamen Diskussionen. Dieser Artikel bildet ungefähr die eine Hälfte unserer gemeinsamen Überlegungen ab; die andere Hälfte reflektiert Anette Schlimm gleichzeitig auf ihrem Blog Übergangsgesellschaften.
[Information vom 27.04.2020: Dieser Blogbeitrag wurde für #dehypo8 zur Übersetzung ausgewählt und ist in französischer Sprache bei Histoire(s) de frontière(s), dem Blog von Benoit Vaillot, erschienen.]
Quellen aus dem 19. Jahrhundert anonymisieren?
Ähnlich wie Anette Schlimm habe auch ich mich (leider erst) nach dem Blogbeitrag über Biografie und Migration gefragt, ob und wann – bzw. grundsätzlicher: warum überhaupt – ich historische Akteur*innen mit ihren vollen Namen benenne, selbst wenn das in meinem Forschungsprojekt zum 19. Jahrhundert rechtlich gesehen gar kein Problem ist. Dass uns beide das Bloggen für dieses Problem sensibilisiert hat, ist sicherlich kein Zufall: Anders als wissenschaftliche Publikationen, die oft nur nach gezielter Recherche aufzufinden sind und vor allem von Akademiker*innen gelesen werden, erreichen Blogs eine größere und andere Zielgruppe. Außerdem können in Blogposts genannte Personen oder Zusammenhänge durch eine einfache Internetsuche oder rein zufällig gefunden werden.
Als Historiker*innen begründen wir unsere Themenwahl, Fragestellung, Argumente und Thesen u. a. durch eine fundierte Quellenauswertung, d. h., wir recherchieren, lesen, analysieren historische Dokumente (also ‚Text‘, hier verstanden im weitesten Sinne). Dafür gibt es fachliche Regeln, methodisches Handswerkszeug und rechtliche Rahmenbedingungen. Im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte von Untersuchungspersonen sind neben archivrechtlichen Bestimmungen und forschungsethischen Aspekten, wie sie Anette Schlimm diskutiert, Datenschutz1 und methodische Ansätze relevant. Z. B. macht es auf methodischer Ebene einen Unterschied, ob es sich um eine quantitative oder qualitivative Analyse handelt, denn im ersten Fall ist eine Anonymisierung meistens einfach(er) und hat wenig(er) Auswirkungen auf die Präsentation der Ergebnisse.
Obwohl die Oral History sich seit Langem mit diesen Fragen beschäftigt und ein methodisches Instrumentarium entwickelt hat, gibt es weiterhin „ziemlich ungeklärte[n] Fragen des Persönlichkeitsschutzes, der Autorenschaft und der Anonymisierung“, so Dorothee Wierling. Sie warnt, dass Film- oder Audioaufnahmen, die Veröffentlichung von Interviewauszügen oder überhaupt die Interpretation des Gesagten selbst dann problematisch sein könnten, wenn die Interviewten dem vorher zugestimmt hatten.2 Hier liegt ein wesentlicher Unterschied zu den archivalisch überlieferten Quellen des 19. Jahrhunderts, denn Menschen haben in ihrer Kommunikation mit der Obrigkeit Spuren hinterlassen, ohne dass ich sie zweihundert Jahre später um ihre Einwilligung in meine Forschung bitten könnte.
Wie biografische Informationen anonymisiert werden könnten und sollten, diskutieren auch die Sozialwissenschaften. Für Alexia Meyermann und Maike Porzelt heißt Anonymisierung, aus „Forschungsdaten diejenigen Informationen zu entfernen, die eine Identifikation konkreter Personen ermöglichen würden“.3 Für das Nachdenken über das Ob und Wie finde ich die Unterscheidung hilfreich, dass 1) bei formaler Anonymisierung direkte Identifizierungsmerkmale (Eigennamen usw.) entfernt werden, 2) bei faktischer Anonymisierung Daten so verändert werden, dass eine Wiedererkennen der Person sehr viel Aufwand erfordern würde, und 3) bei absoluter Anonymisierung die Re-Identifikation unmöglich ist.4 Bspw. kann auf die Nennung bestimmter Information ganz verzichtet, Daten können aggregiert oder bestimmte Merkmale, wie der Geburtsort, durch Platzhalter (einen ähnlichen Ort) ersetzt werden. Es ist sinnvoll, diese Erwägungen schon bei der Erhebung und Transkription der Daten zu berücksichtigen,5 da die unterschiedlichen Formen der Anonymisierung nicht ‚mal eben‘ gemacht sind.
Für und wider die Anonymisierung von Forschungsdaten
Für mich gibt es daher keine einfache Entscheidung für oder gegen die Anonymisierung der Akteur*innen aus dem 19. oder früheren Jahrhunderten, wie sich nach den Gesprächen mit Anette Schlimm zeigt, sondern viele Pro- und Kontra-Argumente, die möglicherweise nur situativ gegeneinander abgewogen werden können.
Kontra Anonymisierung
- datenschutz- und archivrechtlich für Forschungen zum 19. Jahrhundert nicht erforderlich
- Verlust von Information
- Forschung benötigt bestimmte Kategorien (z. B. Armut, konfessionelle Zugehörigkeit) und/oder exemplarische Untersuchungen derselben
- verkompliziert Analyse
- erschwert Überprüfbarkeit der Forschung (bspw. Archivsignaturen, die Namen enthalten)
- beeinträchtigt Datennachnutzung und Forschungsdatenmanagement
- stört Narrativ und Lesbarkeit
- höherer Arbeitsaufwand
Pro Anonymisierung
- Persönlichkeitsrechte wahren
- je nach Quellenkorpus und Fragestellung formale, faktische, absolute Anonymisierung nutzen
- historische Urteile über Devianz, Krankheit, Moral usw. nicht anhand namentlich genannter Menschen reproduzieren
- vollständige Daten haben nicht unbedingt auch höheren (Analyse-)Mehrwert
- insb. bei mikrohistorischen Ansätzen: Verwandte könnten noch vor Ort leben (vor allem relevant bei seltenen Nachnamen)
- Initialen oder Pseudonym, aggregierte Informationen o. Ä. reichen häufig
- Reflexion der eigenen Erhebung und Analyse
- gute Orientierung bieten best-practice-Beispiele aus der Oral History und der qualitativen Sozialforschung
Forschungspraktische und zugleich forschungsethische Lösungen finden
Gerade erprobe ich daher verschiedene Varianten: So habe ich in einem Kapitel meiner Studie Migrant*innen nur mit Vorname/n und dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens benannt, dementsprechend auch Archivsignaturen angepasst, denn die Akten lassen sich im Archiv trotz der verkürzten Zitation finden. Dies könnte aber über mehrere Kapitel hinweg das Wiedererkennen einzelner Akteur*innen erschweren und ist deshalb vermutlich besser für einen wissenschaftlichen Artikel oder einen Blogpost geeignet. Demgegenüber halte ich bei Vorträgen im akademischen Kontext Anonymisierungen nicht unbedingt für notwendig.
Und was mache ich mit meiner Datenbank? Bisher erfasse ich für mein Forschungsvorhaben biografische Daten von Menschen, die sich in den ersten zwei Dritteln des 19. Jahrhunderts im französischen Elsass sowie im dänischen Schleswig und Holstein niederließen. Diese Forschungsdaten sollen später als Open Access anderen Forschenden zugänglich gemacht werden (warum das wichtig ist, erkläre ich in diesem Blogpost). Mittlerweile denke ich, dass vor Veröffentlichung der Datenbank noch eine (teilweise) Anonymisierung erfolgen und/oder der Zugang geschützt werden sollte.
Im Umgang mit historischen Akteur*innen gibt es vermutlich nicht den einen, richtigen Ansatz, sondern Historiker*innen sollten mit unterschiedlichen Möglichkeiten experimentieren, ihr Vorgehen kontinuierlichen reflektieren und vor allem: sich darüber austauschen. In diesem Sinne freue ich mich zusammen mit Anette Schlimm (hier ist ihr Beitrag zum Thema) auf Kommentare und Hinweise!
- Z. B. die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die 2018 auch unter Bloggenden und innerhalb des hypotheses-Portal lebhaft debattiert wurde. [↩]
- Wierling, Dorothee: Fünfundzwanzig Jahre: Oral History, in: WerkstattGeschichte 75 (2017), 83-88, hier 86. Siehe auch Heinrich-Böll-Stiftung: Erfahrungen mit Oral History. Zeitzeuginnen- und Zeitzeugengespräche in Archiven und zeithistorischer Forschung. Berlin 2018. [↩]
- Meyermann, Alexia / Porzelt, Maike: Hinweise zur Anonymisierung von qualitativen Daten = forschungsdaten bildung informiert 1 (2014), 4. Im Text finden sich Beispiele und Literaturhinweise. [↩]
- Ebd. [↩]
- Ebd., 7ff. [↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Levke Harders (22. März 2019). Lieschen Müller, Jean Dupont, Jan Kowalski und Jane Doe. Zur Anonymisierung historischer Akteur*innen. Migration and Belonging. Abgerufen am 16. September 2024 von https://doi.org/10.58079/lwxy
Wirklich überzeugt mich nur die Wahrung von Persönlichkeitsrechten von Lebenden (Angehörige etc). Auch der Anstoß zur Reflexion ist sicher gut, nur so ganz grundsätzlich ist es mE wichtig darauf zu beharren, dass Verstorbene keine Persönlichkeitsrechte haben.
Was den Punkt “Initialen oder Pseudonym, aggregierte Informationen o. Ä. reichen häufig” betrifft, wollte ich in den Raum werfen, dass es gesamtwissenschaftlich nicht wirklich möglich ist, eine klare Aussage darüber zu treffen, was reicht und was nicht und daher Anonymisierung tendenziell ein Hindernis für zukünftige Recherchen anderer ist, die auf der eigenen Forschung aufbaut. Recherchen, die wir ggf. nicht erahnen können.
Danke! Was die Persönlichkeitsrechte von Verstorbenen angeht, sind unterschiedliche Interpretationen denkbar (und werden/wurden ja auch diskutiert, z.B. bei Opfern der T4-Aktionen, siehe dazu auch den Thread bei Twitter). Natürlich wissen wir nicht, was spätere Forschung vielleicht an unseren Studien (noch) interessiert, aber die Quellen sind dann ja (hoffentlich) noch im Archiv und können neu und wieder gelesen und interpretiert werden.
Ein bewusster und differenzierter Umgang mit personenbezogenen Daten kann nur begrüßt werden. Archive beschäftigt das natürlich schon länger, durch die Möglichkeiten des Internets hat das Thema aber in den vergangenen zehn/fünfzehn Jahren eine ganz andere Brisanz bekommen. Bereits 2007 widmete sich die Arbeitsgruppe Archive und Recht der damaligen ARK (heute KLA – Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Archivverwaltungen des Bundes und der Länder) der “Bereitstellung elektronischer Findmittel in öffentlich zugänglichen Netzen”, online unter http://www.bundesarchiv.de/DE/Content/Artikel/Ueber-uns/Partner/KLA/kla-ausschuss-aur.html.
In der archivischen Erschließungspraxis steht man vor einem Dilemma: Personenbezogene Daten in die Verzeichnungsinformationen aufnehmen, den Datensatz dann aber online nicht anzeigen (dürfen)? Verzeichnungsinformationen zugunsten ihrer Online-Stellung “anonymisieren” und damit auf ggf. nützliche Informationen verzichten?
Herzlichen Dank für den Hinweis und die weiterführenden Überlegungen. Als Archivnutzerin sind biografische Daten in Findbüchern für mich natürlich ein großer Gewinn, aber das beschriebene Dilemma ähnelt dem von Anette Schlimm und mir beschriebenen. Es gibt also noch viel zu diskutieren (und auszuprobieren).